Meine Tätigkeit als Berufsbetreuer nach dem Betreuungsgesetz
Vorwiegend von den örtlichen Betreuungsgerichten in Emmendingen, Kenzingen, Waldkirch und Freiburg werde ich als gesetzlicher Betreuer bestellt.
Da ich die gesetzlichen Betreuungen berufsmäßig im Rahmen meiner selbständigen Tätigkeit ausübe, bin ich ein sog. "Berufsbetreuer".
Ich bin als gesetzlicher Vertreter tätig für volljährige Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre
Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen können.
Das Gericht legt - die auf meinem Betreuerausweis aufgeführten - Aufgabenbereiche fest. Diese können z.B. die Bereiche Gesundheitsfürsorge, Vermögensangelegenheiten,
Aufenthaltsbestimmung oder Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden beinhalten.
Eine gesetzliche Betreuung wird immer für einen bestimmten Zeitraum festgelegt. Spätestens nach 7 Jahren muss eine Überprüfung zur Notwendigkeit der Betreuung durch das zuständige Amtsgericht erfolgen. Manche Betreuung endet bereits nach einigen Monaten, wenn sie z.B. nicht mehr notwendig ist oder wenn einem entsprechenden Antrag auf Aufhebung der Betreuung durch den Betreuten oder mich als Betreuer betreuungsgerichtlich entsprochen wird.
Die Bestellung eines Betreuers berührt grundsätzlich die Geschäftsfähigkeit des Betreuten nicht.
Er ist auch im Betreuungsverfahren grundsätzlich verfahrensfähig, d.h. er kann z.B. gegen Beschlüsse des Gerichts, die seine Betreuung betreffen, und mit denen er nicht einverstanden ist, Beschwerde einlegen.
Nach § 1901 BGB darf zudem gegen den Willen einer Person kein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.
Meine im § 1896 BGB gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe ist es, dafür Sorge zu tragen, dass der Betreute im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach den
eigenen Wünschen und Vorstellungen gestalten kann.
Hierin sehe einen Schwerpunkt meiner Tätigkeit:
In der Führung der Betreuung ist es mein Ziel, gemeinsam mit dem Betreuten eine tragfähige Beziehung einzugehen und eine Vision zu erarbeiten, die sich dann in einer konkreten Unterstützung des Betreuten zur Lebensführung nach seinen Wünschen aufzeigen lässt.
Im persönlichen Kontakt wird es z.B. immer wieder darum gehen, was der Betreute benötigt, um selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilhaben zu können oder aber auch den Platz bzw. Heimplatz zu finden, der für ihn passt.
Hierbei stelle ich meine langjährigen Erfahrungen und Kontakte zu ambulanten wie stationären Einrichtungen gerne zur Verfügung.
Konkrete Tätigkeiten meiner Tätigkeit für Betreute sind regelmäßig:
Mein methodischer Arbeitsansatz basiert auf dem „Betreuungsmanagement“, ein vom "CaseManagement" herkommend auf die Betreuung optimierter Ansatz der sozialen Arbeit. Dazu gehört zum Beispiel, dass besprochen wird, was bereits in der Betreuung umgesetzt werden konnte und in welchen Bereichen weiter Handlungsbedarf besteht.
Als Betreuer bin ich gegenüber dem Betreuungsgericht berichtspflichtig.
Mindestens einmal jährlich berichte ich dem Gericht über die Führung der Betreuung.
Beim Aufgabenkreis der Vermögenssorge muss ich zudem eine Rechnung über die finanziellen Angelegenheiten legen. Damit wird gewährleistet, dass die Betreuung ordnungsgemäß geführt wird.
Falls Sie tiefer in die Materie einsteigen wollen und weitere und weiterführende Informationen wünschen, können Sie auf folgenden Link klicken:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung