Als Nachlasspfleger bin ich seit über 10 Jahren tätig.
Von Notariaten in Emmendingen, Kenzingen, Titisee-Neustadt, Freiburg, Lörrach, Donaueschingen und Furtwangen als zuständige Nachlassgerichte werde ich nach § 1960 BGB als Nachlasspfleger verpflichtet.
Über den Bund Deutscher Nachlasspfleger habe ich 2014 meinen Abschluss zum zertifizierten Nachlasspfleger erhalten.
Neben der Sicherung und Verwaltung des Nachlasses gehört oftmals auch die Erbenermittlung zu meinem Aufgabenkreis. Hier verfüge ich inzwischen über ein weitreichendes Netzwerk in der Erbenermittlung.
Die Nachlasspflegaschaft wird beendet, wenn die Erben ermittelt sind. Die Erbauseinadersetzung gehört nicht mehr zu den Aufgaben des Nachlasspflegers.
Die Erbengemeinschaft kann mich jedoch - wenn gewünscht - hierfür bevollmächtigen.