In meiner Tätigkeit als Beufsbetreuer wurde ich immer wieder als Verfahrenspfleger in Fragen der Bestellung eines Betreuers oder dirkekt als gesetzlicher Betreuer eingesetzt, weil insbesondere Angehörige meinten, dass sie im Notfall für den Partner, die Eltern oder ihre volljährigen Kinder entscheiden können.

 

Um ein Betreuungsverfahren zu vermeiden und schon rechtzeitig festzulegen, wer mich dann vertritt, wenn ich nicht mehr entscheiden kann, haben Sie die Möglichkeit, diese Person Ihres Vertrauens  im Rahmen einer Vorsorgevollmacht zu bestimmen (§ 1896 Abs. 2 BGB).

Eine Betreuungsverfügung und eine Patientenverfügung kann in die Vorsorgevollmacht integriert werden.

 

Im Rahmen von Fortbildungen und Vorträgen informiere ich anhand von Formularvorlagen über die Inhalte und Aufgaben eines Bevollmächtigten analog zur Betreuerbestellung. Hierfür verwende ich die Formulara der sog. "Bayrischen Vorsorgevollmacht", die das Justizministerium Bayern heraus gibt. Ausführliche Informationen und ein Begleitheft "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" finden Sie z.B. über www.justiz.bayern.de.

 

Individuelle Vorsorgevollmachten gestalte ich nicht.

Wünchen Sie eine individuelle Beratung, wenden Sie sich bitte an die hierfür legitimierten Rechtsanwälte und Notare.

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© Markus Endres - geprüfter Nachlasspfeger & Berufsbetreuer